Eintragungen nach §21 StVZO – was steckt dahinter?

Wer sein Auto umbaut, ein Fahrzeug aus dem Ausland importiert oder einen Oldtimer ohne Papiere besitzt, stößt schnell auf einen sperrigen Begriff: „Eintragung nach §21“. Doch was genau bedeutet das eigentlich? Und wann ist diese besondere Art der Abnahme notwendig?

In diesem Beitrag erklären wir dir, was hinter §21 StVZO steckt, wie der Ablauf funktioniert und welche Kosten und Besonderheiten du kennen solltest.

Was regelt §21 StVZO?

§21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist die gesetzliche Grundlage für die sogenannte Einzelbetriebserlaubnis.
Diese wird immer dann benötigt, wenn ein Fahrzeug keine gültige Betriebserlaubnis besitzt.

Das kann verschiedene Gründe haben:

  • Das Auto wurde aus dem Ausland importiert und hat keine EU-Typgenehmigung.
  • Es handelt sich um einen Oldtimer oder ein Fahrzeug ohne Fahrzeugpapiere.
  • Am Auto wurden Umbauten durchgeführt, für die weder ABE noch Teilegutachten vorliegen.
  • Es ist ein Einzel- oder Sonderbau, der so noch nie zugelassen war.

Der Unterschied zu normalen Eintragungen nach §19

Viele Autofahrer kennen die „klassischen“ Eintragungen nach §19 StVZO. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn man Felgen, Fahrwerke oder Spoiler montiert, für die ein Teilegutachten existiert. Der Prüfer schaut sich die Änderung an, trägt sie ein – und fertig.

Anders sieht es bei §21-Abnahmen aus:
Hier gibt es keine einfache Basis wie ein Gutachten. Der Prüfer muss das komplette Fahrzeug in seiner Gesamtheit bewerten.
Das ist deutlich umfangreicher und erfordert oft technische Nachweise oder Messungen.

Der Ablauf einer §21-Eintragung

  • Vorbereitung: Alle Unterlagen sammeln, z. B. technische Daten des Fahrzeugs, eventuelle Nachweise oder Prüfberichte.
  • Vorstellung beim TÜV, DEKRA oder einer anderen Prüfstelle: Dort wird das Fahrzeug gründlich untersucht.
  • Technische Begutachtung: Der Prüfer checkt nicht nur die Umbauten, sondern auch Bremsen, Abgaswerte, Beleuchtung und Fahrsicherheit.
  • Gutachten-Erstellung: Am Ende erhältst du ein schriftliches Gutachten.
  • Zulassungsstelle: Mit diesem Gutachten gehst du zur Zulassungsbehörde, die die Einzelbetriebserlaubnis erteilt und die Eintragungen in die Fahrzeugpapiere übernimmt.

Mit welchen Kosten muss man rechnen?

Die Preise variieren stark, abhängig vom Umfang der Prüfung und den Umbauten.

  • Kleine Abnahmen können bei ca. 100–200 Euro liegen.
  • Umfangreiche Prüfungen, etwa bei Importfahrzeugen oder Komplettumbauten, kosten schnell 400 Euro oder mehr.

Dazu kommen Gebühren bei der Zulassungsstelle.

Für wen ist §21 besonders relevant?

  • Tuning-Fans, die Teile ohne ABE oder Teilegutachten verbauen wollen.
  • Oldtimer-Besitzer, deren Fahrzeuge keine deutschen Papiere mehr haben.
  • US-Car- oder Japan-Import-Fahrer, die Fahrzeuge außerhalb der EU gekauft haben.
  • Selbstbauer (z. B. Kit-Cars, Sonderanfertigungen).

Fazit: §21 ist aufwendig, aber machbar

Eine Eintragung nach §21 klingt erst einmal kompliziert – und ja, sie ist deutlich aufwendiger als eine normale Abnahme.
Aber sie eröffnet auch die Möglichkeit, Fahrzeuge auf die Straße zu bringen, die sonst niemals eine Zulassung bekämen.

Wichtig ist, sich frühzeitig zu informieren und alle notwendigen Unterlagen bereitzuhalten.
Dann wird auch die „große TÜV-Abnahme“ zu einem planbaren Schritt – ob beim Tuning, beim Oldtimer oder beim Importfahrzeug.

Unser Tipp: Wer größere Umbauten plant oder ein Importfahrzeug kaufen möchte, sollte am besten vorher mit dem Prüfer sprechen. So lassen sich böse Überraschungen vermeiden und man weiß genau, was machbar ist.

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