Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inhaltsübersicht
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Werkstattarbeiten
MSM by HUBraum GmbH
Fröbelstraße 20
01159 Dresden
Stand: März 2026
1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Werkverträge zwischen der MSM by HUBraum GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu privaten Zwecken abschließt. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt.
2 Vertragsschluss und Auftragserteilung
(1) Der Kunde übergibt dem Auftragnehmer Fahrzeuge, Motoren oder sonstige Gegenstände zur Prüfung und/oder Reparatur.
(2) Der Auftragnehmer erstellt auf Basis der Prüfung eine Auftragsbestätigung mit Beschreibung der vorgesehenen Arbeiten.
(3) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde die Auftragsbestätigung bestätigt oder die Leistung in Kenntnis der Auftragsbestätigung in Anspruch nimmt.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Unteraufträge zu vergeben sowie Probe- und Überführungsfahrten durchzuführen.
3 Termine und Ausfallpauschale
(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich.
(2) Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, ist dieser spätestens 24 Stunden vorher abzusagen.
(3) Bei unentschuldigtem Nichterscheinen kann eine pauschale Ausfallgebühr in Höhe von 65,00 € berechnet werden, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte.
(4) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
(2) Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(3) Der Rechnungsbetrag ist bei Abnahme der Leistung sofort fällig.
(4) Erfolgt die Abholung nicht unmittelbar, ist der Rechnungsbetrag spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Mitteilung der Fertigstellung zu zahlen.
(5) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind.
5 Abnahme und Aufbewahrung
(1) Der Kunde ist verpflichtet, den Reparaturgegenstand innerhalb von 7 Tagen nach Mitteilung der Fertigstellung abzunehmen.
(2) Erfolgt die Abnahme nicht fristgerecht, kann der Auftragnehmer eine angemessene Stand- bzw. Lagergebühr berechnen.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Gegenstand auf Kosten und Gefahr des Kunden anderweitig aufzubewahren.
6 Pfandrecht
(1) Dem Auftragnehmer steht das gesetzliche Werkunternehmerpfandrecht gemäß § 647 BGB zu.
(2) Darüber hinaus besteht ein vertragliches Pfandrecht an allen im Zusammenhang mit dem Auftrag übergebenen Gegenständen, soweit Forderungen aus dem Auftrag bestehen.
7 Gewährleistung
(1) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
(2) Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Abnahme.
(3) Bei Arbeiten an Fahrzeugen, die verändert wurden (z. B. Tuning), besteht eine Gewährleistung nur insoweit, als ein Mangel nicht auf diese Veränderungen zurückzuführen ist.
(4) Bei Oldtimern oder der Verwendung von Nachbauteilen gilt:
Eine Gewährleistung besteht nur im Rahmen der tatsächlichen Beschaffenheit der verbauten Teile.
(5) Für wiederverwendete Altteile wird nur insoweit Gewähr übernommen, als diese zum Zeitpunkt der Verarbeitung als funktionsfähig beurteilt wurden.
8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei:
- Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
- Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
(3) Keine Haftung besteht für Schäden, die entstehen durch:
- unsachgemäße Nutzung
- Missachtung von Herstellerangaben
- ungeeignete Betriebsstoffe
- Einsatz im Motorsport oder unter Extrembedingungen
(4) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
9 Eigentumsvorbehalt
Eingebaute Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, sofern sie nicht wesentlicher Bestandteil geworden sind.
10 Tauschmotoren und Altteile
(1) Bei Lieferung von Motoren oder Baugruppen kann ein Pfand für Altteile erhoben werden.
(2) Die Höhe des Pfands richtet sich nach Art und Wert des Bauteils.
(3) Das Altteil ist innerhalb von 10 Tagen zurückzugeben.
(4) Erfolgt keine Rückgabe, kann ein angemessener Ausgleich für den entstandenen Schaden berechnet werden.
(5) Fehlende oder beschädigte Teile können gesondert berechnet werden.
11 Kündigung
(1) Der Kunde kann den Auftrag jederzeit kündigen.
(2) In diesem Fall sind die bis dahin erbrachten Leistungen sowie bereits bestellte Materialien zu vergüten.
12 Gerichtsstand und Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Für Unternehmer ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
13 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
(2) Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
(3) Individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang vor diesen AGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Verkauf neuer und gebrauchter Fahrzeugteile
MSM by HUBraum GmbH
Fröbelstraße 20
01159 Dresden
Stand: März 2026
1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über den Verkauf neuer und gebrauchter Fahrzeugteile zwischen der MSM by HUBraum GmbH (nachfolgend „Verkäufer“) und ihren Kunden.
(2) Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu privaten Zwecken abschließt. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Verkäufer diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Der Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung oder
- Lieferung der Ware.
3 Preise und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
(2) Der Kaufpreis ist bei Übergabe der Ware und Rechnungserhalt sofort fällig.
(3) Bei Versand ist der Kaufpreis vorab (Vorkasse) zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(4) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
4 Lieferung und Lieferverzug
(1) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
(2) Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluss und Klärung aller technischen Details.
(3) Kommt der Verkäufer in Verzug, kann der Kunde nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten.
(4) Schadensersatz wegen Lieferverzug ist bei leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.
(5) Ereignisse höherer Gewalt oder Lieferprobleme bei Vorlieferanten verlängern die Lieferfrist angemessen.
5 Versand und Gefahrübergang
(1) Beim Versand geht die Gefahr mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über.
(2) Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr erst mit Übergabe der Ware auf ihn über.
6 Abnahme
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware innerhalb von 7 Tagen nach Bereitstellung abzunehmen.
(2) Erfolgt keine Abnahme, kann der Verkäufer nach Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.
7 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
(2) Unternehmer dürfen die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen, solange sie nicht in Verzug sind.
8 Gewährleistung
(1) Für Verbraucher gilt:
- Neue Teile: 2 Jahre Gewährleistung
- Gebrauchte Teile: 1 Jahr Gewährleistung
(2) Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist:
- Neue Teile: 1 Jahr
- Gebrauchte Teile: ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig
(3) Die Gewährleistung entfällt, wenn:
- Einbau unsachgemäß erfolgt
- Teile verändert oder zweckentfremdet verwendet werden
- Herstellervorgaben nicht eingehalten werden
(4) Bei gebrauchten Teilen erfolgt der Verkauf unter Berücksichtigung von Alter und Verschleiß.
9 Haftung
(1) Der Verkäufer haftet uneingeschränkt bei:
- Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
- Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Keine Haftung besteht insbesondere bei:
- falschem Einbau
- Nutzung im Motorsport
- Verwendung ungeeigneter Betriebsstoffe
- Missachtung von Herstellervorgaben
(4) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
10 Altteile und Pfandregelung
(1) Bei Lieferung von Motoren oder Baugruppen kann ein Pfand für Altteile erhoben werden.
(2) Das Altteil muss:
- typgleich
- vollständig
- überarbeitungsfähig
sein.
(3) Die Rückgabe hat innerhalb von 10 Tagen zu erfolgen.
(4) Bei Nicht-Rückgabe oder nicht tauschfähigem Zustand kann ein angemessener Ausgleich berechnet werden.
11 Kündigung / Rücktritt
(1) Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
(2) Bereits erbrachte Leistungen und bestellte Ware sind zu vergüten.
12 Gerichtsstand und Recht
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Für Unternehmer ist Gerichtsstand Dresden.
(3) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
13 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
(2) Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
(3) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.